Wissen · Recht & Datenschutz
Tippspiel rechtssicher aufsetzen:
die Checkliste
Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall sprechen Sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder Kanzlei.
Ein Tippspiel rechtssicher aufsetzen heißt: sieben Punkte einmal sauber klären – dann läuft jede weitere Kampagne nach demselben Muster. Die gute Nachricht: Keiner der Punkte ist kompliziert, wenn man ihn kennt. Die schlechte: Jeder einzelne kann teuer werden, wenn man ihn ignoriert.
1. Was in die Teilnahmebedingungen gehört
Die Teilnahmebedingungen sind das Fundament. Hinein gehören mindestens:
- Veranstalter mit vollständiger Anschrift
- Teilnahmeberechtigung (Mindestalter, ggf. Ausschluss von Mitarbeitenden, geografische Beschränkung)
- Teilnahmezeitraum und Teilnahmeweg
- Preise, Ermittlung der Gewinner und Benachrichtigungsweg
- Ausschlussgründe (Mehrfachteilnahme, Manipulation)
- Hinweis auf den Rechtsweg-Ausschluss bei der Gewinnermittlung
- Datenschutzhinweise bzw. Link auf die Datenschutzerklärung
Bei Convert sind die Teilnahmebedingungen Teil des White-Label-Setups – Sie hinterlegen Ihre eigene Fassung, sichtbar vor der Registrierung.
2. Gewinnspiel oder Glücksspiel? Die Abgrenzung
Glücksspiel im rechtlichen Sinn braucht einen Einsatz. Ein Tippspiel oder Gewinnspiel, das kostenlos ist, ist kein Glücksspiel – deshalb gilt die Regel: Teilnahme darf nichts kosten. Kein Kaufzwang, keine kostenpflichtige Hotline, keine versteckten Gebühren. Wer die Teilnahme an einen Kauf koppeln will, bewegt sich in ein anderes rechtliches Terrain und sollte das vorab prüfen lassen.
3. Einwilligung und Double-Opt-In
Der häufigste Zweck eines Gewinnspiels ist die Lead-Generierung – und genau da entscheidet sich die Rechtssicherheit. Wer Teilnehmende später per Newsletter kontaktieren will, braucht eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung – und die wird per Double-Opt-In bestätigt: Registrierung, Bestätigungsmail, Klick. Erst dann ist die Adresse verwendbar. Convert bildet den Double-Opt-In standardmäßig ab; die Einwilligungstexte formulieren Sie selbst.
Wichtig: Die Einwilligung muss freiwillig und getrennt vom Teilnahmevorgang erkennbar sein – ein vorangekreuztes Kästchen ist keine Einwilligung.
4. Datenminimierung bei den Registrierungsfeldern
Die DSGVO verlangt, nur die Daten zu erheben, die für den Zweck nötig sind. Für ein Tippspiel heißt das praktisch: Name und E-Mail-Adresse reichen fast immer. Jedes weitere Pflichtfeld braucht eine Begründung – und kostet nebenbei Conversion. Bei Convert bestimmen Sie die Registrierungsfelder selbst; weniger ist hier doppelt mehr.
5. Aufbewahrung und Löschung
Daten von Teilnehmenden ohne Newsletter-Einwilligung werden nach Kampagnenende und Gewinnabwicklung nicht mehr gebraucht – und sollten dann gelöscht werden. Legen Sie vor dem Start fest, wer wann löscht, und halten Sie es in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis fest. Ihre Leads exportieren Sie vorher als CSV oder Excel.
6. Der AVV mit dem Anbieter
Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie verarbeitet – und das tut jede Tippspiel-Plattform –, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Fragen Sie außerdem nach: Wo wird gehostet? Gibt es Zertifizierungen? Bei Convert: AVV unterschriftsbereit, Hosting in Deutschland, Backup in Luxemburg, ISO-27001-zertifizierte Infrastruktur.
7. Das Kopplungsverbot
Die Teilnahme am Gewinnspiel darf nicht davon abhängen, dass jemand in Werbung einwilligt – das ist der Kern des Kopplungsverbots in seiner strengen Lesart. In der Praxis hat sich bewährt: Teilnahme auch ohne Newsletter-Einwilligung ermöglichen, die Einwilligung als optionales, klar getrenntes Feld anbieten. Wer es anders aufsetzen will, sollte den Einzelfall juristisch prüfen lassen.
Die Infrastruktur-Seite der Checkliste – Hosting, Double-Opt-In, AVV, ISO 27001 – bringt Convert mit. Besonders relevant für interne Runden: das Firmen-Tippspiel mit geschlossener Runde.
Zum Firmen-Tippspiel